Hausordnung der Grundschule Leutersdorf
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Diese Hausordnung dient dem angenehmen gegenseitigen Miteinander. |
I. Allgemeines
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Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um.
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Unterrichtszeiten (Mo-Fr):
| 1. Stunde | 7:45 – 8:30 Uhr |
| 2. Stunde | 8:40 – 9:25 Uhr |
| 1. Hofpause | |
| 3, Stunde | 9:40 – 10:25 Uhr |
| 4. Stunde | 10:30 – 11:15 Uhr |
| 2. Hofpause | |
| 5. Stunde | 11:35 – 12:20 Uhr |
| 6. Stunde | 12:30 – 13:15 Uhr |
II Vor dem Schulbesuch
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Für das Abstellen des Fahrrades im Schulgelände ist eine Genehmigung erforderlich.
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Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten.
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Haustiere (insbesondere Hunde) dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Ausnahmen legt die Schulleitung auf Antrag fest.
III Betreten der Schule
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Mobile Endgeräte der Schüler (auch Fotoapparate) bleiben ausgeschaltet im Ranzen, um die Persönlichkeitsrechte der Mitschüler u. Personal zu schützen. Es besteht kein Schadenersatzanspruch.
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Der Einlass der Schüler erfolgt in der Zeit von 7:30 Uhr bis 7:40 Uhr. Für die Buskinder gilt eine Sonderregelung.
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Angehörige begleiten Schüler höchstens bis zur Eingangstür und holen sie (ggf.) dort ab.
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Erwachsene (außer Personal) halten sich nur in begründeten Fällen im Gebäude auf. (Einlass über Wechselsprechanlage am Eingang)
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Heizungen, Fenster, technische Geräte sowie Eingangstüren werden nur durch den Lehrer oder einen von ihm beauftragten Schüler bedient.
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Im Schulgebäude bewegen wir uns langsam und leise.
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Schüler tragen im Gebäude Hausschuhe.
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Wir achten auf Ordnung, hängen Kleidung an den Haken und stellen Schuhe ins Fach. Nichtbenutzte Hausschuhe gehören in den Beutel.
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Für Sportbeutel bzw. Ranzen nutzen wir das Regal neben der Garderobe.
IV Schulbetrieb
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Mit dem Stundenklingeln befinden sich Schüler am Platz und sind unterrichtsbereit.
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Das Schulgebäude bleibt während des Schulbetriebes verschlossen. (Die Fluchtmöglichkeit aus dem Gebäudeinneren ist stets gegeben.)
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Schüler verlassen das Schulgelände während der Unterrichts-/ Pausenzeit nicht, außer in Begleitung des Personals.
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Die Erreichbarkeit der als Notfallkontakt angegebenen Personen muss jederzeit gewährleistet sein. Änderungen von Adressen / Notfalltelefonnummern sind der Schule sofort mitzuteilen.
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Die Schüler werden über die Alarmordnung informiert und handeln danach.
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Wir achten auf saubere Toiletten.
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Wir trennen den Müll.
V Fernbleiben vom Schulbesuch
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Bei Verhinderung muss eine Abmeldung bis 7:30 Uhr telefonisch (AB) erfolgen.
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Vermisste Kinder werden zu deren Schutz der Polizei gemeldet.
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Im Krankheitsfall ist ab dem ersten Tag eine schriftliche Entschuldigung der Eltern am Folgetag vorzulegen. Ab dem dritten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. (Beispiel: Montag, Dienstag krank – Mittwoch Bescheinigung Arzt)
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Litten Schüler an Krankheiten in Verbindung mit Erbrechen/ Durchfall, dürfen diese eine Kindereinrichtung frühestens 48 Stunden nach dem letzten Auftreten dieser Symptome erneut besuchen.
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Nach Arztbesuchen während der Unterrichtszeit, ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
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Freistellungen beantragen Eltern mindestens 14 Tage vorher schriftlich (Formular siehe Homepage).
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Bei Abwesenheit vom Unterricht (z.B. Krankheit) ist der versäumte Stoff nachzuholen. Über Lerninhalte, Hausaufgaben, anstehende Kontrollen und Termine informiert sich der fehlende Schüler (bzw. dessen Personensorgeberechtigte) bei Mitschülern.
VI Inkrafttreten
Die vorliegende Hausordnung tritt in Kraft mit Schulkonferenzbeschluss vom 22.9.2025.
- Details
- Geschrieben von: Jürgen Reichel
- Kategorie: Hausordnung
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